Allgemeine Geschäftsbedingungen – rathmann engineering
Buchung von Podcast-Interviews, Sponsoring-Trailern
1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB
Ein Vertrag zwischen Auftraggeber (Kunde) und Dennis Rathmann, bzw. rathmann-engineering kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Dennis Rathmann wird dem Auftraggeber ein Angebot zur DurchfĂ¼hrung der Leistungen als Interview-hoster in Textform zusenden.
Es gelten ausschlieĂŸlich die AGB von rathmann-engineering. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrĂ¼cklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.
2. VergĂ¼tung
Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote ohne MwSt, da der Anbieter aktuell durch die Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit ist.
Dennis Rathmann behält sich das Recht vor, die in Auftrag gegebene und produzierte Podcast-Episode erst nach Eingang des vereinbarten Honorars zu veröffentlichen.
3. RĂ¼cktritt // Stornierung
3.1 Im Falle eines RĂ¼cktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen eines Interviews, zeigt dies der Auftraggeber unverzĂ¼glich bei Dennis Rathmann an.
3.2 FĂ¼r Stornierungen bis 1 Woche vor dem Interview- Termin fällt kein Ausfallhonorar an. Bei Stornierungen bis 1 Tag vor dem Termin sind 20 % des vereinbarten Honorars zu bezahlen. Bei Stornierungen am Tag des Interviews fallen 30 % des vereinbarten Honorars an.
3.3 Wenn der Auftraggeber einen fĂ¼r Rathmann-engineering akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von Rathmann-engineering unter BerĂ¼cksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers zu entscheiden.
3.4 Dennis Rathmann behält sich die Absage von Seminarterminen aus wichtigen GrĂ¼nden vor. Sollte kein fĂ¼r den Kunden annehmbarer Ersatztermin zustandekommen, werden bereits bezahlte SeminargebĂ¼hren erstattet.
4. RĂ¼cktritt – Stornierung durch Dennis Rathmann – Interviewausfall
4.1 Falls Dennis Rathmann wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzĂ¼glich mit.
4.2 Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
4.3 Bei einem Ausfall des Termins fallen keine Honorare durch Rathmann-engineering an.
5. Technisches Equipment fĂ¼r das Interview
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Auftraggeber selbst fĂ¼r sein nötiges Equipment zu sorgen. Haupsächlich fallen darunter eigener Computer, Kopfhörer und Mikrofon (meist in Smartphone-Kopfhörern integriert).
5.2 Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, teilt er dies so frĂ¼h wie möglich der Dennis Rathmann mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann.
6. Nutzungs- und Urheberrechte
6.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte von Rathmann-engineering. Dies betrifft insbesondere Podcast-Interviewfolgen sowie Podcast Einzelfolgen, die nur mit schriftlicher Einwilligung durch Dennis Rathmann vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dĂ¼rfen.
6.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von Dennis Rathmann zu unterlassen. Eine Verbreitung Ă¼ber eine Maschinenraum-Podcast-Verlinkung ist uneingeschränkt erlaubt.
6.3 Ein eigenständiges Aufnehmen des Interviews in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Dennis Rathmann gestattet.
6.4 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, die Podcast-Episoden kommerziell zu nutzen, zu kopieren, digital zu vervielfältigen oder Dritten anderweiting ohne ausdrĂ¼ckliche schriftliche Zustimmung durch Dennis Rathmann zugänglich zu machen. Ausgenommen ist die direkte Verbreigung des Maschinenraum-Podcast-Links. Es ist dem Kunden untersagt, Podcastinhalte ganz oder in Teilen zu reproduzieren.
6.5 Werden Interviews zusätzlich visuell aufgenommen, so willigt der Kunde fĂ¼r alle gegenwärtig bekannten und zukĂ¼nftig bekanntwerdenden Medienformen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass rathmann-engineering berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person in der jeweiligen Podcast-Episode erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien, auch zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen und/oder Podcasts, zu nutzen.
7. Rechtswahl, ErfĂ¼llungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen
7.1 FĂ¼r die Bedingungen und deren DurchfĂ¼hrung gilt das Recht der Bundesrepublik Ă–sterreich.
7.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist GieĂŸen ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand fĂ¼r alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
7.3 Ă„nderungen und Ergänzungen des Vertrages bedĂ¼rfen der Textform.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Ăœbrigen nicht hierdurch berĂ¼hrt. Die Parteien verpflichten sich fĂ¼r diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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